Raumnutzung für Privatpartys am Wochenende
Hallo Leute,
Ihr wollt am Wochenende in der Disco eine Party feiern?
Kein Problem.
Neben dem Jugendschutzgesetz und den Vereinbarungen des Wohnvertrages gelten folgende Regeln:
1. Vereinbart mit den betreffenden MitarbeiterInnen im Spät- und Nachtdienst eine klare Abmachung über die Öffnungs- und Schließzeiten der Räume.
2. Die BetreuerInnen können über Tel. 201 erreicht werden.
3. Bitte weist Eure Gäste auf den Wohnvertrag hin, der im Freizeitbereich als Hausordnung gilt. Insbesondere auf:
- die Vermeidung jeglicher Form von Gewalt
- die pflegliche Behandlung des Inventars
- die Weisungsbefugnis der MitarbeiterInnen
4. Musik und Getränke müsst Ihr selber organisieren.
5. Der Konsum hochprozentiger alkoholischer Getränke, sowie Drogen aller Art ist untersagt.
6. Die Räume sind nach der Party aufgeräumt und Besenrein zu übergeben. Getränkepfützen u. ä. wischt Ihr bitte auf. Gleiches gilt für den Innenhof vor der Disco.
7. Abfälle sind entsprechend zu entsorgen.
8. Die Reinigungsarbeiten können, nach Absprache mit dem Wochenenddienst, auch am Folgetag gemacht werden.
9. Dieser Vordruck muss spätestens 1 Woche vor der Party ausgefüllt und unterschrieben an die Freizeitpädagogin zurückgegeben werden.
10. Die Organisatoren der Party verpflichten sich die o. g. Vereinbarungen einzuhalten.

